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Wahlbüro
| Das Wahlbüro ist zuständig für die Organisation und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen in der Bürgergemeinde. Dies sind insbesondere die alle vier Jahre vorzunehmenden Neu- bzw. Bestätigungswahlen der Beamten (Präsident, Vizepräsident, Gemeindeschreiber, Verwalter), die Neuwahl des Försters sowie eventuelle Ersatzwahlen während der Amtsperiode. Zum Aufgabenbereich gehören dabei unter anderem das Zusammenstellen und der Versand der Wahl- bzw. Abstimmungsunterlagen, das Überwachen der Stimmabgabe und das Ermitteln der Resultate. Das Wahlbüro ist für die Beachtung der Vorschriften des Wahl- und Abstimmungsgesetzes verantwortlich. Das Oberamt hat die administrative Aufsicht über die Tätigkeiten des Wahlbüros. |
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