Historisches
Bürgerwesen
Bürgerwesen
Jeder Mensch hat grundsätzlich ein Staatsbürgerrecht. Im Gegensatz zu andern Nationen kennt die Schweiz zusätzlich das Kantons- und das Ortsbürgerrecht. Bis vor einigen Jahren hatte das Ortsbürgerrecht noch eine ganz spezielle Bedeutung, vor allem in Bezug auf die materielle, soziale Unterstützung. Durch die erfolgte Gesetzesänderung empfinden viele Menschen das Ortsbürgerrecht als unnötig. Auf der andern Seite gibt es glücklicherweise noch immer eine stattliche Anzahl Personen, die speziell Stolz sind auf das Bürgerrecht ihrer Gemeinde.
Wir kennen verschiedene Möglichkeiten, das Ortsbürgerrecht zu erlangen. Dazu gehören die zivilstandsrechtlichen Ereignisse wie Geburt oder Heirat. Daneben gibt es aber auch immer mehr Einbürgerungen von Angehörigen anderer Nationen. Diese erlangen das Bürgerrecht durch ordentliche oder erleichterte Einbürgerung. Davon haben in den letzten Jahren einige Personen in Balsthal Gebrauch gemacht. Es kann deshalb sehr gut möglich sein, dass das eine oder andere Bürgergeschlecht auf unserer Liste fehlt. Bei entsprechender Feststellung bitten wir die Betroffenen um Nachsicht und wären für eine kurze Information sehr dankbar, damit diese Liste mit der Zeit doch lückenlos wird.
Im Weiteren führen wir pro Bürgernamen eine Informationsseite, in welcher wir interessante Daten und Angaben festhalten. Sie finden diese Informationen durch anklicken des gewünschten Namens. Wenn auch Sie einen Beitrag dazu leisten wollen, nehmen Sie doch einfach mit uns Kontakt auf. Direkteinträge von Benutzern sind leider aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Eine Musterseite finden Sie unter dem Namen Favaro

















